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Verkehrsunfall    

 

Vorab gleich ein guter Tipp: die Versicherung des Unfallgegners zahlt oftmals nicht das, was Ihnen rechtlich zusteht. Hiergegen kann der Gang zum Anwalt gleich nach dem Unfall helfen. Und das Beste daran: solange Sie den Unfall nicht (ausschließlich) alleine verschuldet haben, zahlt die Versicherung auch die Rechtsanwaltskosten. Der Rechtsanwalt ist für den Geschädigten dann  kostenlos!       

Guter Rat ist hier also alles andere als teuer. Der Anwalt spart Ihnen einen Menge Stress und Ärger und Sie bekommen auch alles, was Ihnen zusteht.                        

Meist beginnt unsere Arbeit direkt nach einem Unfall.

Anstatt sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, verweisen Sie direkt auf Ihre Anwaltskanzlei Jana Botz. 

Das hilft Ihnen, fehlerhafte Schuldeingeständnisse zu vermeiden, denn wir beurteilen im Schadenfall kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.  

Wir schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber den Versicherungen geltend machen können.

Unsere Fachanwälte setzen sich für Sie ein und tragen Sorge dafür, dass Ihnen sämtliche Schäden von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. 

Hierzu gehören insbesondere:                     

  • Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand)
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • merkantiler Minderwert
  • Sachverständigenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Heilungskosten
  • Verdienstausfall
  • Kostenpauschale für Porto, Telefonkosten etc.
  • Haushaltsführungskosten
  • An- und Abmeldekosten

Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen, meist benötigen letztere im Nachhinein die Hilfe eines Fachanwalts.                   

Mögliche Ansprüche werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar.

Oder hätten Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zum Beispiel Haushaltsführungskosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung zustehen? 

Gerade, wenn die Schuldfrage zu Ihren Gunsten geklärt ist, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn dann ist der Anwalt kostenlos. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss in vollem Umfang die dadurch entstehenden Anwaltskosten und Folgekosten wie zum Beispiel einen Kfz-Sachverständigen zahlen.

Ohne Rechtsanwalt könnten Sie bei der Abrechnung Ihres Schadens durch die gegnerische Haftpflichtversicherung eine böse Überraschung erleben.

Vor diesem Schaden werden wir Sie bewahren! 

   Beispiele:

  • Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht die Reparaturkosten, welche der von Ihnen beauftragte Sachverständige für angemessen hält, sondern kürzt diese zu Unrecht.
  • Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, werden Ihnen vom Versicherer keine Haushaltshilfekosten gezahlt, weil Sie nicht wussten, dass Sie hierauf einen Anspruch haben bzw. wie man diese berechnet.
  • Verhandlungen über Schmerzensgeld gestalten sich manchmal schwierig. Hier ist die Kenntnis ähnlicher Fälle, auf die Bezug genommen werden kann, entscheidend, damit Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld erhalten.

   

Verkehrsunfall (Teilschuld)

Selbst, wenn die Polizei gegen Sie ermittelt, bedeutet dies nicht, dass Sie keine Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung hätten.

Ist auch gegen den Unfallgegner ein Vorwurf zu erheben, wird Ihnen ein Teil Ihres Schadens ersetzt (dies nennt man Quote).  

Bei Unaufklärbarkeit der Schuldfrage gilt im Allgemeinen eine Haftungsquote von 50 %.

Auch wenn es mal schlecht für Sie aussieht, werden wir für Sie den Schaden so gering wie möglich halten.

                                                                                                                                                                                                                                                                        

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