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 Führerschein / MPU / Sperrfristverkürzung


Sie haben Führerscheinprobleme und wollen diese schnell und mit kompetenter Hilfe lösen?  

Dann sind Sie bei uns richtig.   

Egal ob MPU, Sperrfristverkürzung, Nachschulungen in der Probezeit oder Punkteabbau – wir stehen Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite.  

Unter welchen Bedingungen muss ich zur MPU, wie läuft diese ab, wie kann ich unter Umständen meine Sperrfrist verkürzen? Dies sind nur einige Themen auf die wir hier eingehen. Oftmals reicht aber Information alleine noch nicht aus, um ein Führerscheinproblem schnell und sicher zu lösen.  

Ein Anwalt mit Spezialkenntnissen im Verkehrsrecht kann Ihnen helfen, für Sie immer das Beste herauszuholen.  

 

 

MPU

 

Bei vielen Verkehrsdelikten besteht eine hohe Wiederholungsgefahr.  

Am Ende der Sperrfrist muss die Führerscheinbehörde deshalb immer prüfen, ob diese hohe Wiederholungsgefahr immer noch besteht oder ob der Bewerber zum Führen eines Kraftfahrzeuges wieder geeignet ist. Um über die Neuerteilung des Führerscheins entscheiden zu können, fordert die Behörde in besonderen Fällen (hohe Promillezahl, Drogen, sehr hoher Punktestand in Flensburg) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).  

Wenn bei Ihnen eine MPU angefordert wurde, sollten Sie so früh wie möglich handeln! Durch frühzeitige Information und entsprechende Vorbereitung können Sie enorm viel tun, um Ihre Fahreignung wieder herzustellen. Und damit haben Sie alle Chancen auf eine positive MPU.  

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir können Sie juristisch beraten, was nun auf Sie zukommt. Wir können Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten (z.B. Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins, Anmeldung zur MPU) helfen. Und wir können Sie bei der Vorbereitung auf die MPU unterstützen!  

 

Sperrfristverkürzung

 

Die gute Nachricht zuerst: Eine Sperrzeitverkürzung ist sehr oft möglich. Auch wenn der Führerschein bereits entzogen wurde und der Richter eine Sperrfrist festgelegt hat, ist noch nicht das letzte Wort gesprochen.  

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass im Einzelfall eine Sperrfrist schon vor ihrem Ablauf aufgehoben werden kann (§ 69 a Abs. 7 StGB). Dazu brauchen Sie vor Gericht allerdings gute Argumente. Das bedeutet für den Richter, dass Sie sich unter fachlicher Hilfe intensiv mit Ihren Auffälligkeiten im Straßenverkehr beschäftigt haben. So wird zum Beispiel die Teilnahme an einer Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer bei einem anerkannten Anbieter wie TÜV SÜD als Pluspunkt von vielen Richtern honoriert.  

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir können Sie juristisch beraten, ob und wie eine Speerfristverkürzung bei Ihrer Sachlage möglich ist. Wir können Ihnen bei der Abwicklung von Formalitäten helfen (z.B. Antrag auf Sperrfristverkürzung bei Gericht, Auswahl und Anmeldung des Kurses).  

 

 

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