Fahrzeugflotte, Fahrtenbuchauflage
VG Neustadt, Az.: 3 L 22/15.NW
Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 41 Kilometer pro Stunde überschritten und wirkte der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von zwölf Monaten eine Fahrtenbuchauflage für seine gesamte Fahrzeugflotte von 31 Fahrzeugen auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 22.01.2015 in einem Eilverfahren entschieden.
Abstandsmessung, Keine Ausreden mehr
Künftig können sich Abstandssünder nur noch schwer herausreden, wie ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. Ein Autofahrer fuhr mit 124 km/h auf der Autobahn A 2 bei Bielefeld. Dabei hielt er den erforderlichen Abstand von 62 Metern nicht ein. Die Polizei protokollierte nur 17 Meter. Der Verkehrssünder argumentierte, eine Abstandsunterschreitung könne nur dann geahndet werden, wenn sie über eine Strecke von mindestens 140 Metern oder über drei Sekunden vorliege. Das wäre in seinem Fall nicht feststellbar gewesen, da er auf der Videoaufnahme teilweise von einem anderen Auto verdeckt wurde. Dies sahen die Richter anders. Demnach reiche es aus, dass der Autofahrer einmal zu dicht aufgefahren sei, eine Mindestmessstrecke sei nicht erforderlich.